General Terms and Conditions

  1. Die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB´s) gelten für alle Gastaufnahmeverträge, die zwischen der Roggendorf GbR (im Folgenden – Boardinghouse – genannt) als Betreibergesellschaft des Boardinghouse Bornheim (ehem. Kloster Maria Hilf) mit Dritten (Gast) abgeschlossen werden.
  2. Diese AGB´ s wurden vom Gast/Kunden im Rahmen einer Reservierung über Internet akzeptiert, bei Vertragsschluss vor Ort wurden dem Gast/Kunden die AGB`s ausgehändigt.
  3. Diese AGB´s gelten auch für alle weiteren, für den Gast, erbrachten Lieferungen und Leistungen des Boardinghouse Bornheim.
  4. Die Gestattung der Nutzung durch einen Dritten und/oder die Nutzung zu einem anderen als dem vereinbarten Zweck bedürfen der vorherigen, schriftlichen Zustimmung.
  5. Geschäftsbedingungen des Gastes/Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher schriftlich vereinbart wurde.

  1. Der Vertrag kommt durch Annahme (Bestätigung) der vom Gast oder Besteller vorgenommenen Reservierung durch das Boardinghouse Bornheim zustande; ansonsten durch Unterzeichnung des Vertrages durch Boardinghouse Bornheim.
  2. Vertragspartner sind das Boardinghouse Bornheim und der Gast. Hat ein Dritter (Besteller) für den Gast bestellt, haftet er dem Boardinghouse Bornheim gegenüber zusammen mit dem Gast als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Gastaufnahmevertrag, sofern dem Boardinghouse Bornheim eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.

  1. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Mehrwertsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung 4 Monate und erhöht sich der vom Boardinghouse Bornheim allgemein, für derartige Leistungen, berechnete Preis, so kann Boardinghouse Bornheim den vertraglich vereinbarten Preis dem aktuellen Preis angemessen anpassen, höchstens jedoch um 15% anheben.
  2. Das Nutzungsentgelt muss monatlich im Voraus, spätestens am dritten Werktag eines Monats, kostenfrei auf dem Konto des Boardinghouse Bornheim eingehen.
  3. Sollte der Gast zusätzliche Leistungen in Anspruch nehmen und die Kosten den Betrag von 100 € übersteigen, so ist Boardinghouse Bornheim berechtigt, Abrechnungen zu erstellen.
  4. Rechnungen des Boardinghouse Bornheim sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar.
  5. Boardinghouse Bornheim ist berechtigt, bei Vertragsabschluss oder danach, eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag schriftlich vereinbart werden.
  6. Der Gast kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Boardinghouse aufrechnen oder mindern.

  1. Der Gast erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Apartments.
  2. Gebuchte Apartments stehen dem Gast ab 15.00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Gast hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
  3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Apartments dem Boardinghouse Bornheim spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann Boardinghouse Bornheim über den ihm dadurch entstandenen Schaden hinaus für die zusätzliche Nutzung des Apartments bis 18.00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18.00 Uhr 100%. Dem Gast steht es frei, Boardinghouse Bornheim nachzuweisen, dass diesem kein oder ein wesentlich niedriger Schaden entstanden ist.
  4. Zur Verlängerung des Aufenthaltszeitraumes ist eine neue Reservierung vorzunehmen. Eine stillschweigende Verlängerung der Reservierung ist ausgeschlossen. Boardinghouse Bornheim ist berechtigt, insoweit vom Selbsthilferecht Gebrauch zu machen, den Besitz am Apartment zu übernehmen und die eingebrachten Gegenstände des Gastes unter Ausübung eines Pfandrechtes vorläufig auf dessen Kosten und Gefahr in einen Abstellraum einzulagern.
  5. Die Gäste sind verpflichtet, mit einem Beauftragten des Boardinghouse Bornheim eine Apartmentabnahme und -übergabe am Tag der Abreise durchzuführen. Andernfalls gelten die Feststellungen des Boardinghouse Bornheim über den Zustand des überlassenen Objekts am Tage der Abreise als verbindlich.

Reservierungen sind für die Vertragspartner verbindlich, sobald sie durch Boardinghouse Bornheim bestätigt sind. Für eine Stornierung von reservierten Apartments und/oder Leistungen durch den Gast/Kunden gelten die nachfolgend genannten Bedingungen.

  1. Eine Stornierung durch den Gast/Kunden bis 14 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn (geplanter Anreise) ist kostenfrei.
  2. Im Falle einer Stornierung bis 7 Tage vor vereinbartem Leistungsbeginn (geplante Anreise) werden 50% des Logispreises für den vereinbarten Leistungszeitraum als Stornogebühr berechnet, jedoch nicht mehr als 50% des monatlichen Preises.. Boardinghouse Bornheim wird die stornierte Leistung erneut anbieten; sofern eine Ersatzbuchung für den Leistungszeitraumes gelingt, reduziert sich die Stornogebühr zeitanteilig, maximal jedoch bis zur Höhe der Stornogebühr.
  3. Im Falle einer späteren Stornierung oder bei Nichtanreise des Gastes werden 100% des Logispreises des Leistungszeitraums als Stornogebühr berechnet, jedoch nicht mehr als einen Monatspreis. Boardinghouse Bornheim wird die stornierte Leistung erneut anbieten, sofern eine Ersatzbuchung für den Leistungszeitraumes gelingt, reduziert sich die Stornogebühr zeitanteilig, maximal jedoch bis zur Höhe der Stornogebühr.

  1. Wurde ein Rücktrittsrecht des Gastes / Kunden schriftlich vereinbart und fragen andere Gäste / Kunden die Apartments an, ist das Boardinghouse Bornheim seinerseits berechtigt innerhalb der dem Gast / Kunden eingeräumten Frist vom Vertrag zurückzutreten, wenn der Gast / Kunde auf schriftliche Rückfrage vom Boardinghouse Bornheim nicht binnen 3 Tagen nach Zugang dieser schriftlichen Rückfrage auf sein Recht zum Rücktritt schriftlich verzichtet.
  2. Boardinghouse Bornheim ist berechtigt, bei Vorliegen eines wichtigen Grundes den Vertrag fristlos zu kündigen. Ein wichtiger Grund liegt insbesondere dann vor, wenn
    • höhere Gewalt oder andere von Boardinghouse Bornheim nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
    • eine vereinbarte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Boardinghouse Bornheim gesetzten Nachfrist von 5 Tagen mit dem Hinweis auf eine drohende fristlose Kündigung nicht geleistet wurde;
    • sich der Gast/Kunde mit der Bezahlung einer Rechnung über die Logiskosten länger als 7 Tage in Verzug befindet;
    • Apartments unter irreführender oder falscher Angabe wesentlicher Tatsachen, z. B. in der Person des Kunden / Gastes oder des Zwecks der Anmietung, gebucht wurden;
    • die Inanspruchnahme der Leistung die Sicherheit anderer Gäste oder Mitarbeiter des Hauses, einen reibungslosen Geschäftsbetreib oder das Ansehen des Boardinghouse Bornheim in der Öffentlichkeit gefährdet ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich des Boardinghouse Bornheim zuzurechnen ist;
  3. Die Kündigung bedarf der Schriftform
  4. Bei berechtigter Kündigung durch Boardinghouse Bornheim hat der Kunden / Gastes keinen Anspruch auf Schadenersatz.

  1. Für Verluste und Beschädigungen an Gegenständen innerhalb des bestellten Appartements und am Appartement, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Gast, es sei denn, der Schaden liegt nachweislich im Verantwortungsbereich von Boardinghouse Bornheim, oder ist nachweislich durch einen Dritten verursacht, der auch tatsächlich Schadensersatz leistet.
  2. Soweit Boardinghouse Bornheim für den Gast technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es in Vollmacht und für Rechnung des Gastes; er haftet für die pflegliche Behandlung und ordnungsgemäße Rückgabe der Einrichtungen und stellt Boardinghouse von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung frei.

  1. Boardinghouse Bornheim haftet für die Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns. Diese Haftung ist im nicht leistungstypischen Bereich jedoch beschränkt auf Leistungsmängel, Schäden, Folgeschäden oder Störungen, die auf Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit von Boardinghouse Bornheim zurückzuführen sind. Bei Störungen oder Mängel ist der Gast verpflichtet, diese unverzüglich Boardinghouse Bornheim anzuzeigen. Boardinghouse Bornheim wird bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Gast ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten.
  2. Für eingebrachte Sachen haftet Boardinghouse Bornheim dem Gast nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftungsansprüche erlöschen, wenn nicht der Gast nach Erlangen der Kenntnis von Verlust, Zerstörung der Beschädigung unverzüglich Boardinghouse Bornheim Anzeige macht (§ 703 BGB).
  3. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Boardinghouse Bornheim nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt auch für Erfüllungsgehilfen von Boardinghouse Bornheim.
  4. Weckaufträge werden vom Boardinghouse Bornheim mit größter Sorgfalt ausgeführt. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.
  5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Boardinghouse Bornheim übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Schadensersatzansprüche, außer wegen grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz, sind ausgeschlossen.

  1. Änderungen oder Ergänzungen des Gastaufnahmevertrages, der Antragsannahme oder dieser Geschäftsbedingungen bedürfen der Schriftform. Eine Abbedingung der Schriftform bedarf ebenfalls der Schriftform.
  2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Sitz von Boardinghouse.
  3. Ausschließlicher Gerichtsstand ist der Sitz von Boardinghouse. Sofern ein Vertragspartner keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der Sitz von Boardinghouse als ausdrücklich vereinbart.
  4. Es gilt deutsches Recht.
  5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungenunwirksam sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt

Stand, 04. Februar 2013